Barrierefreiheit von Webseiten
Der Zugang zu Informationen ist nicht erst in Zeit in denen "KI" gehypt wird ein wesentlicher Bestandteil von digitalen Angeboten.
Alleine in Deutschland leben laut DBSV e.V ca. 1,2 Millionen sehbehinderte und blinde Menschen. Hinzu kommen Menschen mit rot-grün-Schwäche, blau-gelb-Schwäche, oder noch viel seltener - Monochromatie.
Bei der Erstellung von compl1zen.ai und der Auswahl unserer digitalen Produkte und Dienstleistungen, waren die sog. W3C-Richtlinien & Standards für uns der Leitfaden wie wir diese Angebote erstellt haben. Doch wir möchten mehr als nur unsere eigenen Produkte allen zugänglich machen.
Deshalb haben wir uns einen der weltweitführenden Software-Hersteller für Barrierefrei Lösungen mit an Board geholt.
Why Should You Make Your Website Accessible?
Natural Intelligence and UserWay Team Up to Provide Accessibility to Users
Weil wir daran glauben, dass das Thema in unserer Gesellschaft unterrepräsentiert ist. Nicht nur aus humanistischer Perspektive, sondern eben auch aus wirtschaftlichem Interesse, sollte unserer Überzeugung nach Anbieter:innen von digitalen Inhalten wie Webseiten, Apps, Dokumenten,
diese Zielgruppe ernsthaft mit einbeziehen.
Der Gesetzgeber folgt im kommenden Jahr, genauer gesagt am
28. Juni 2025
einer EU-Richtlinie.
Mit dem sogenannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) werden Betreiber:innen von digitalen Dienstleistungen dazu angehalten, einen Kriterien-Katalog (>40 Maßnahmen ) umzusetzen.
Mit nachstehendem Online-Analyse-Tool unseres Partners kannst Du testen, ob Deine Inhalte die Kriterien erfüllen.
Es gibt eine Vorher-Nachher Betrachtung. Mit dieser werden Anpassungen simuliert um einen Bereich von
>75% Konformität zu erlangen.
Sollte Deine Webseite nicht alle Kriterien erfüllen, bieten wir ein kostenpflichtiges Code-Schnipsel (Snip-it) an, damit Du in Deiner Seite aktiv die Anforderungen umsetzen kannst.
Last but not least...
Wichtig:
Wenn Dein Unternehmen [Stand 01.01.2025] als sogenanntes Kleinstunternehmen in die Kategorie <10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro fällt, dann ist Deine Organisation höchstwahrscheinlich nicht betroffen.
Kleinstunternehmen welche Dienstleistungen erbringen, sind zwar von den Verpflichtungen des BFSG ausgenommen. Sie müssen jedoch weiterhin die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte erfüllen, wenn sie solche herstellen.
Empfehlung:
Es empfiehlt sich für alle, in Deutschland ansässigen Unternehmen, die nicht unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme fallen und vom BFSG betroffen sind:
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Regelmäßige interne Audits durchzuführen, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sicherzustellen.
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Ein Barrierefreiheitsmanagement-System zu implementieren, das kontinuierliche Überprüfungen und Verbesserungen ermöglicht.
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Bei komplexen Produkten oder Dienstleistungen externe Experten für Barrierefreiheit zu konsultieren, um eine umfassende Bewertung zu erhalten.
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Die Dokumentation der Selbstbewertungen und aller durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sorgfältig zu pflegen.
Beispiel: Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten die öffentlich bereit gestellt werden oder Apps, die nach dem Stichtag 28.06.2025 auf den Markt kommen.
Merke:
Externe Audits sind nicht explizit vorgeschrieben, können aber von Marktüberwachungsbehörden angeordnet werden. Es ist daher ratsam für alle betroffenen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, proaktiv interne Audits durchzuführen und ein robustes Barrierefreiheitsmanagement zu etablieren. Für eine genaue Einschätzung der individuellen Verpflichtungen eines Unternehmens empfiehlt es sich, rechtliche Beratung einzuholen, da die Anwendung des BFSG von verschiedenen Faktoren abhängen kann und sich die Auslegung des Gesetzes in der Praxis noch entwickeln wird.
Die Lösungen unseres Partners wurden für den Schutz der Privatsphäre der Benutzer:innen entwickelt und sie sind nach ISO 27001 zertifiziert. Die Lösung für Barrierefreiheit, erfüllt die strenge Einhaltung von GDPR, COPPA und HIPAA.